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Doppelbesteuerung

Wenn mehr nicht besser bedeutet

Stefan Brackmann, 1. Juni 2021 14:00 Uhr

Doppelbesteuerung der Renten

Die ausufernde BĂĽrokratie in Deutschland zeigt sich insbesondere in der Steuergesetzgebung. Wenn diese dann noch auf ein ebenso individuelles wie notwendiges Produkt wie die Altersrente trifft, dann kann da schon einmal der eine oder andere Experte auf der Strecke bleiben.

Was ist passiert? Im Jahre 2005 gab es eine wegweisende Rentenreform namens Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz. Dies wurde durch das AlterseinkĂĽnftegesetz 2006 noch verfeinert. Das Thema, um das es in dieser Woche geht ist die sogenannte nachgelagerte Besteuerung von Renten, die schrittweise eingefĂĽhrt wurde und 2040 die volle Rentenleistung betrifft.

Wie seinerzeit alle Finanzexperten natürlich nur mit Hilfe von aufwändigen Programmen bereits feststellen durften, werden einzelne Rentner in Zukunft bei der Steuer zur Kasse gebeten. Denn einzelne Rentenbestandteile übersteigen die bestehenden Freibeträge. Jetzt schreiben wir das Jahr 2021 und die Theorie wird zur Praxis. Dies führt in einzelnen Fällen zu einer sogenannten Doppelbesteuerung, wurden doch die Beiträge zur Rentenversicherung seinerzeit aus dem versteuerten Einkommen geleistet.

Bei zwei anhängigen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof kam es jetzt zu einer Entscheidung. Diese besagt ganz einfach, dass es in Zukunft noch komplizierter wird! Er hat eine neue Berechnungsformel für die doppelte Besteuerung festgelegt.

Wenn es hier auch nicht den Durchschnittsrentner betrifft (Frauen: € 997/Monat; Männer € 1.208/Monat Stand 1.7.2020) so sollte doch klar sein, dass die Steuerfreibeträge so gestaltet sein müssen, dass ein Mindestmaß an Lebensstandard hier außen vor bleibt.

In unseren Augen sind hier weitere Faktoren vorhanden, die einer dringenden Verbesserung bedürfen. Nicht nur, dass Gesetze und hier insbesondere Steuergesetze so komplex geworden sind, dass selbst Experten ohne technische Hilfe keine Berechnungen mehr durchführen können. Wenn ein Einkommensbezieher das nicht mehr selber prüfen oder hinterfragen kann, dann bleibt hier das Verständnis und letztlich die Akzeptanz auf der Strecke. Wenn es auch nicht unbedingt ein Bierdeckel sein muss, eine Steuerberechnung sollte einfach und nachvollziehbar sein.

Und wenn wir schon einmal dabei sind, dann ist in diesem Zusammenhang auch die Komplexität aller Sozialgesetze zu hinterfragen. Manchmal erscheint es so, als würde sich die Bürokratie nur mit sich selbst beschäftigen. Ein gesunder und schlanker Staat wäre leistungsfähig und würde von Allen Unterstützung finden und zu dem Ansehen zurückkehren, der ihm gebührt.

Aber bis dahin ist es ein sehr weiter und steiniger Weg. Lasst uns aus den Steinen unsere Zukunft bauen - gemeinsam.


Stefan Brackmann und Maren Zaidan
Der Bundesvorstand
DIE FĂ–DERALEN



Quellen:
Statistik der Deutschen Rentenversicherung Stand 12.11.2020
handelsblatt.com vom 31.05.2021