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Drucksache 19/23944

Wenn gehandelt werden muss

DIE FĂ–DERALEN, 9. November 2020 12:00 Uhr

Seit Mitte letzter Woche kursiert ein Dokument mit dem Namen Drucksache 19/23944 im Netz. Was hat es damit auf sich?

Es handelt sich hierbei um einen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD. Dieser Entwurf ist wirklich bahnbrechend. Es handelt sich um das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Nicht nur ein Wortungetüm, sondern eine Provokation gegenüber dem Rechtsstaat!

Bisher kann der amtierende Gesundheitsminister ohne Zustimmung des Bundesrates verschiedene Maßnahmen treffen, wovon auch Gebrauch gemacht wurde. Da diese Ermächtigung nur bis zum 31. März 2021 gilt sowie der Maßnahmenkatalog noch nicht ausreichend erscheint, wird dieser erweitert und über den 1. April 2021 hinaus verlängert.

In dieser Drucksache steht zum Beispiel etwas von einem Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Dieser wurde beschlossen von den Gesundheitsministern von Bund und Ländern in Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlerin und den Landesministern. Solch ein Gremium ist in der deutschen Gesetzgebung nicht vorgesehen! Der sogenannte Parlamentsvorbehalt wurde hier bereits bewusst umgangen.

Selbst wenn man das Dokument nur als Laie liest, fallen einem Worte auf, die auf eine weitere digitale Kontrolle unseres Gemeinwesens abzielt, die Reisebeschränkungen und Meldepflichten einführt. Dort ist die Rede von Impfleistungen und Impfzentren.

Bei personenbezogenen Gesundheitsdaten wird das Robert-Koch-Institut zum Hauptverantwortlichen fĂĽr den Datenschutz ernannt.

In § 28a ist dann der Schreckenskatalog erfasst:

Er besteht überwiegend aus Beschränkungen, Anordnungen, Untersagungen und Verboten. Darunter auch die Untersagung von Versammlungen. Damit soll uns auch noch die letzte Möglichkeit genommen werden, öffentlichkeitswirksam auf Fehler und Missstände hinzuweisen. Das Todesurteil der Gastronomie-, der Veranstaltungs- und Reisebranche ist damit auch besiegelt.

Dieses verheerende StĂĽck deutscher Rechtsgeschichte soll zudem in einem Eilverfahren beschlossen werden und bereits im November Wirklichkeit werden.

Wenn das nicht verhindert wird, ist das der letzte Sargnagel unserer parlamentarischen Demokratie. Warum erfährt die Öffentlichkeit nichts über dieses unfassbare und menschenverachtende Werk.

Wo sind die Medien, fĂĽr die wir auch (noch!) bezahlen mĂĽssen?

Wo die Gewerkschaften, die KĂĽnstler und Medienschaffende?

Können uns sollen wir nur auf Gerichte vertrauen, deren Entscheidung erst in ferner Zukunft zu erwarten sind?

Wir leben in einer Zeit des Umbruchs, des Wandels. Wer nicht aufpasst, wird Opfer dieses Wandels. Denkt nach! Bildet Euch eine eigene Meinung! Sucht nach Antworten!

P.S.: Wer diese Gesetzesvorlage in Beziehung sieht/setzt zu den Ermächtigungsgesetzten von 1933, wird mit YouTube Sperre nicht unter 14 Tage bestraft!



Stefan Brackmann
Bundesvorsitzender
DIE FĂ–DERALEN