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Doppelmoral

Wenn zwei das Gleiche tun...

Stefan Brackmann, 7. August 2020 21:12 Uhr

Ich blicke einmal etwas zurück, es war im Juni dieses Jahres. In Duisburg wollte ich eine Demonstration für Freiheit und Grundrechte durchführen. Der Termin sollte der 13. Juni sein. Es gab die übliche Anmeldung und mehrere freundliche und kooperative Telefonate mit dem zuständigen Beamten der Polizei in meiner Heimatstadt. Da ich aus mehreren zuvor durchgeführten Veranstaltungen die ca. 12 DIN-A4 Seiten füllenden Auflagen für Versammlungen unter freiem Himmel unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemie-Lage kannte, kam mir am Wochenende davor etwas zumindest Merkwürdiges zu Gesicht.

Was war passiert? Am 6. Und 7. Juni protestierten in Deutschland vermutlich an die 100.000 Menschen gegen Rassismus, da Ende Mai der Afroamerikaner George Floyd bei einem Polizeieinsatz ums Leben kam. Diese Demonstrationen wurden unter dem Motto: Black Lives Matter oder kurz BLM bekannt. Nur, was sehen wir auf den Bildern, in den Videos, die veröffentlicht wurden? Auflagen, wie sie mir und meinen Teilnehmern auferlegt werden, wurden hier in keiner Weise beachtet, geschweige denn, geahndet.

Was war also zu tun? Ich schrieb daraufhin am Montag meinen obigen Ansprechpartner an, um das Motto meiner Demonstration zu erweitern. Ich schrieb:

Bitte erlauben Sie mir nachzufragen, ob die Abstandsregelung obsolet wird, wenn wir das Thema: BLM (Black Lives Matter) in unser Programm aufnehmen? Die zahlreichen Veranstaltungen am vergangenen Wochenende in Deutschland scheinen darauf hinzudeuten.

Als Antwort bekam ich folgendes:

Sehr geehrter Herr Brackmann, unabhängig des angemeldeten Mottos Ihrer Versammlung sind nach der derzeit gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW die Mindestabstände von 1,5 Metern einzuhalten.

Oha, dachte ich, NRW fährt halt anders. Weit gefehlt! Ich fand einen Zeitungsartikel mit Bild und der Überschrift: Düsseldorf Demonstration: Mehr als 35.000 Menschen protestieren gegen Rassismus. Das Bild zeigte eine große Menge an Teilnehmern, die mitnichten Abstände von 1,5 Metern einzuhalten pflegen. Also war die nächste Mail an meinen Sachbearbeiter fällig: Ihr Argument mit dem Verweis auf die Coronaschutzverordnung des Landes NRW kann ich nicht nachvollziehen. Gehört Düsseldorf nicht zu NRW?

Die Antwort kam prompt, wie es sich für einen gewissenhaften Beamten gehört: Wie sie richtig erkannt haben, fand die Demonstration in Düsseldorf und damit nicht in meinem Zuständigkeitsbereich statt. Wie zu erwarten, sind meine Auflagen nicht gelockert worden, sondern während der Veranstaltung wurde ich mehrmals ermahnt und es drohte ein Abbruch, weil ich meine Gäste mit einer Umarmung empfangen habe!

Die BLM-Proteste spielen auch im aktuellen Fall eine wichtige Rolle. Da gab es einen deutschen Basketballspieler (Name gerade entfallen, siehe einen meiner älteren Beiträge), der für die Teilnahme an diesen Protesten von der Presse gelobt wurde. Ein weiterer Basketballer namens Joshiko Saibou war am letzten Wochenende bei einer Demonstration für unsere Freiheitsrechte in Berlin und wurde daraufhin von seinem Arbeitgeber, die Telekom Baskets (Sponsor: Magenta Mobil), fristlos entlassen. Was in den Medien über ihn geschrieben wurde, brauche ich Euch hier nicht zu schreiben. Ihr wisst schon…

Es gibt Leute, die mögen mich nicht für das was ich sage. Jetzt stellt euch mal vor, die wüssten was ich denke.


Stefan Brackmann
stellvertretender Bundesgeschäftsführer
DIE FĂ–DERALEN



Quelle(n): div. Presseberichte, eigener Schriftverkehr